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   BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88   

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BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88 (https://dejure.org/1989,16252)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88 (https://dejure.org/1989,16252)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1989 - BReg. 1b Z 11/88 (https://dejure.org/1989,16252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht; Dachausbau; Wohnzweck; Anwartschaft; Zustimmung; Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Rechtsbeschwerdegerichtsprüfung; Gebrauchsregelung für Gemeinschaftseigentum; Nutzung eines Spitzbodendachraums zu Wohnzwecken; bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Amberg - 3 T 996/85
  • BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG liegt nämlich nicht vor, wenn eine Wohnanlage vom Eigentümer-Bauträger von vornherein abweichend von den ursprünglichen Plänen und von der Baubeschreibung errichtet wird (BayObLG NJW-RR 1986, 954/955 und 1988, 587/588, jeweils m.w.Nachw.).

    Eine solche kommt nur bei Einwirkungen auf das Eigentum in seinem tatsächlich gegebenen Zustand in Betracht, nicht aber dann, wenn der vorhandene Zustand einer Sache nicht den - möglicherweise berechtigten - Erwartungen des Eigentümers entspricht (vgl. BGHZ 39, 366 [BGH 30.05.1963 - VII ZR 236/61] /367; BayObLG NJW-RR 1986, 954/955).

    Dies gehört zur ordnungsmäßigen Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG WuM 1987, 164/165) und ist Sache aller Wohnungseigentümer ( § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG ); sie kann im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 21 Abs. 4 WEG von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden (BayObLG NJW-RR 1986, 954/955).

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Die Tatsache, daß nunmehr alle Beteiligten eingetragene Wohnungseigentümer sind, ist verfahrensrechtlich von Bedeutung und daher auch im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BayObLGZ 1963, 19/25 und 1983, 73/76; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 40, Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 56 jeweils m.w.Nachw.).

    Der zwischenzeitliche Übergang des Eigentums auf die weiteren Beteiligten bleibt in entsprechender Anwendung von § 261 Abs. 3 Nr. 2 , § 265 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO auf den Fortgang des Verfahrens ohne Auswirkung (BayObLGZ 1983, 73/76 m.w.Nachw.; Weitnauer WEG 7. Aufl. Anhang zu § 43 Rn. 8, Augustin WEG § 43 Rn. 79).

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Ein Wohnungseigentümer hat gegen die übrigen Teilhaber der Gemeinschaft einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder einem Eigentümerbeschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137/141 f.; BayObLGZ 1987, 66/68 ff.).
  • BGH, 30.05.1963 - VII ZR 236/61

    Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Eine solche kommt nur bei Einwirkungen auf das Eigentum in seinem tatsächlich gegebenen Zustand in Betracht, nicht aber dann, wenn der vorhandene Zustand einer Sache nicht den - möglicherweise berechtigten - Erwartungen des Eigentümers entspricht (vgl. BGHZ 39, 366 [BGH 30.05.1963 - VII ZR 236/61] /367; BayObLG NJW-RR 1986, 954/955).
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Das Gesetz hat es nämlich der freien Bestimmung durch die Wohnungseigentümer überlassen, wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden (BGH NJW 1976, 1976; BayObLGZ 1958, 263/265 ff.; Weitnauer § 3 Rn. 2, § 16 Rn. 1).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Ein Wohnungseigentümer hat gegen die übrigen Teilhaber der Gemeinschaft einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder einem Eigentümerbeschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137/141 f.; BayObLGZ 1987, 66/68 ff.).
  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85

    Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Das Rechtsbeschwerdegericht darf die Beweiswürdigung des Tatrichters nur darauf nachprüfen, ob sie gegen gesetzliche Beweisregeln oder Verfahrensvorschriften, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt und ob nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (BayObLGZ 1985, 436/438 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG liegt nämlich nicht vor, wenn eine Wohnanlage vom Eigentümer-Bauträger von vornherein abweichend von den ursprünglichen Plänen und von der Baubeschreibung errichtet wird (BayObLG NJW-RR 1986, 954/955 und 1988, 587/588, jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ;

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Ein Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLGZ 1978, 194/196 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
    Das Gesetz hat es nämlich der freien Bestimmung durch die Wohnungseigentümer überlassen, wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden (BGH NJW 1976, 1976; BayObLGZ 1958, 263/265 ff.; Weitnauer § 3 Rn. 2, § 16 Rn. 1).
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 5594/87
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

  • BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85

    Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer

  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • BayObLG, 25.04.1979 - BReg. 2 Z 19/78
  • BayObLG, 13.07.1984 - 2 Z 22/84

    Betreiben einer Nachtbar in einer zu einer Wohnanlage gehörigen Gaststätte

  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 105/87
  • BayObLG, 23.02.1989 - BReg. 2 Z 66/88
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